Zahntechnik
Die Ausbildung zum Zahntechniker umfaßt eine dreieinhalbjährige Lehrzeit mit anschließender Gesellenprüfung. Der Handwerksberuf Zahntechnik ist im Bereich medizintechnische Dienstleistung eingeordnet.
Der Zahntechniker stellt in Handarbeit Medizinprodukte bzw. medizinische Sonderfertigungen her. Diesen geht immer eine schriftliche Verordnung des Zahnarztes voraus.
Da es sich um individuell angefertigte Einzelstücke handelt, dienen diese ausschließlich zur Anwendung für einen bestimmten Patienten.
Ein zahntechnisches Produkt muss strengen Anforderungen gerecht werden, welche sich aus dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) herleiten.
Die Herstellung von zahntechnischen Produkten bedingt eine Zusammenarbeit von Zahnmedizinern und Zahntechnikern. Zur Anwendung kommen nur Verfahrenstechniken, die vom Gesetzgeber für den zahntechnischen Gebrauch zugelassen sind.